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   LG Heidelberg, 07.08.2019 - 2 O 50/18   

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https://dejure.org/2019,60647
LG Heidelberg, 07.08.2019 - 2 O 50/18 (https://dejure.org/2019,60647)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 07.08.2019 - 2 O 50/18 (https://dejure.org/2019,60647)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 07. August 2019 - 2 O 50/18 (https://dejure.org/2019,60647)
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  • BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14

    Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.08.2019 - 2 O 50/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich in Fällen finanzierter Geschäfte, in denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Finanzierungsgeschäft nicht getätigt, der Gesamtstreitwert nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages; hinzuzurechnen ist ein aus Eigenmitteln aufgebrachter Betrag (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 - BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 312/18

    Negative Feststellungsklage: Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.08.2019 - 2 O 50/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich in Fällen finanzierter Geschäfte, in denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Finanzierungsgeschäft nicht getätigt, der Gesamtstreitwert nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages; hinzuzurechnen ist ein aus Eigenmitteln aufgebrachter Betrag (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 - BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, juris).
  • BGH, 29.05.2015 - XI ZR 335/13

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.08.2019 - 2 O 50/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich in Fällen finanzierter Geschäfte, in denen der Kläger begehrt, so gestellt zu werden, als hätte er das Finanzierungsgeschäft nicht getätigt, der Gesamtstreitwert nach der Höhe des Nettodarlehensbetrages; hinzuzurechnen ist ein aus Eigenmitteln aufgebrachter Betrag (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - XI ZR 335/13 - BGH, Beschluss vom 07. April 2015 - XI ZR 121/14 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 6 U 312/18 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2020 - 17 W 25/19

    Gesamtstreitwert für negative Feststellungsklage bei Widerruf von verbundenem

    Auf die Beschwerde des Klägervertreters und von Amts wegen wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Heidelberg - 2 O 50/18 - in der Fassung der Abhilfeentscheidung vom 7. August 2019 aufgehoben und der Streitwert auf 22.400 EUR festgesetzt.
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